Objekt- sicherheits-prüfung
Eine der größten Herausforderungen im Gebäudemanagement stellt mittlerweile die dokumentierte Einhaltung der Anforderungen für die Gebäudesicherheit dar. Die Objekte selbst und ihre Ausstattungen müssen in regelmäßigen Abständen begangen, geprüft, gewartet und die Ergebnisse entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert werden.
ÖNORM B1300
Sicherheitsprüfung für Wohngebäude
Gut geprüft ist besser für Eigentümer und Hausverwaltung!
Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und haben aus diesem Grund dafür Sorge zutragen, dass von ihrem Bauwerk keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Dabei sind insbesondere Verkehrssicherungspflichten entsprechend der Faktoren Erkennbarkeit, Zumutbarkeit und Wirtschaftlichkeit wahrzunehmen.
ÖNORM B1301
Sicherheitsprüfung für NICHT-Wohngebäude
Gut geprüft ist besser für Eigentümer und Gebäudemanagement!
Nicht-Wohngebäude können eine ganze Reihe unterschiedlicher Nutzungen aufweisen. Damit von ihnen keine Gefahr für die Sicherheit der Nutzer und deren Eigentum ausgeht, sind die Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden mit zahlreichen Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten konfrontiert. Damit soll Sorge für den sicheren Zustand des Gebäudes getragen, sowie den vom Grundstück und/oder dem Nicht-Wohngebäude ausgehenden Gefahren entgegengewirkt und erkennbare Gefahren vermieden werden.